Liebe Eltern am Gymnasium München Moosach,
vom 23.10.2023 bis 27.10.2023 wurde der Elternbeirat am GMM neu gewählt. Alle gewählten Mitglieder und deren Funktionen findet ihr unter Mitglieder.
Der Elternbeirat …
- ist das zentrale Bindeglied zwischen Schule, Eltern und Kinder.
- vertritt die Interessen der Eltern in verschiedenen Gremien wie dem
Schulforum oder der Schulentwicklung. - begrüßt alle neuen Schüler:innen und Eltern am ersten Schultag.
- organisiert den Verkauf der umweltfreundlichen Soisi‐Hefte.
- hilft den Klassenelternsprechern, wenn es mal hakt.
- veranstaltet Vorträge und Workshops (wie z. B. den Medienworkshop).
- ist euer erster Ansprechpartner, wenn ihr oder eure Kinder Fragen haben.
- finanziert verschiedene Ausflüge und Veranstaltungen (wie z. B. die SMVFahrt
oder Anträge von Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen). - bewirtet die Gäste am GMM bei Konzerten, Theateraufführungen etc.
- kümmert sich um das leibliche Wohl bei der Verleihung der Abiturzeugnisse.
- richtet das jährliche Schulfest aus.
- steht in direktem Kontakt mit der Schulleitung.
Damit der EB all dies und vielleicht noch mehr in den nächsten 2 Jahren leisten
kann, braucht es Eltern, die unterstützen; egal, wer welche Fähigkeiten hat und
wer wie viel Zeit investieren kann.
Infos erhaltet ihr über unser Kontaktformular.
Hier die Topthemen.
Abitur Abschluß Anprechpartner Anträge ARGE Ausland Bayern Berufswahl digital Elternbeirat Fächer G8 G9 Hilfe KM LEV Medien MFM Mobbing Mülltrennung Müllvermeidung Plastik Praktika Projekte Schule Schulpsychologie Schüleraustausch soisi Umwelt Wahlen
„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule;(…) Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.“ (BayEUG Art. 65)
Aufgaben des Elternbeirates sind unter anderem:
- das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
- das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
- den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen;
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen;
- im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
- im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen;“
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Elternbeirats finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Ministeriums für Kultus und Bildung, Wissenschaft und Kunst:
http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html