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Der Elternbeirat

Elternbeiratswahl

In Bayern gibt es an den Schulen einen Elternbeirat, der die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schule vertritt. Die Mitglieder des Elternbeirats werden in der Regel alle zwei Jahre gewählt.

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Alle festgelegten Themen rund um den Elternbeirat an bayrischen Schulen findet ihr im Schulrecht.

Hier ganz kurz die wichtigsten Punkte dazu:

In Bayern gibt es an den Schulen einen Elternbeirat, der die Interessen der Elternschaft gegenüber der Schule vertritt. Die Mitglieder des Elternbeirats werden in der Regel alle zwei Jahre gewählt.

Die Wahl des Elternbeirats sollte spätestens sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres stattfinden.

Die Wahl erfolgt durch geheime Stimmabgabe. Jeder wahlberechtigte Elternteil hat dabei eine Stimme pro Kind an der Schule.

Ab 600 Schüler:innen sollten 12 Mitglieder im Elternbeirat sein. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen werden in den Elternbeirat gewählt.

Der Elternbeirat wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden und den Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre. In dieser Zeit setzt er sich für die Interessen der Elternschaft ein und arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen, um die bestmögliche Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.