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Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern

Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern

INFORMATIONEN ZUM ÜBERTRITT  AN DAS BAYERISCHE GYMNASIUM  ZUM SCHULJAHR 2018/19

Sehr geehrte Damen und Herren,  liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

am 7. Dezember 2017 hat der Bayerische Landtag das „Gesetz zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern“ verabschiedet. Es wird zum 1. August 2018 für die Jahrgangsstufen 5 und 6 in Kraft treten. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler, die zum September 2018 an das Gymnasium übertreten, als zweiter Jahrgang das Abitur regulär nach neun Schuljahren ablegen.

Mit der Einführung der neunjährigen Lernzeit antwortet das bayerische

Gymnasium auf gesellschaftliche, pädagogische und bildungspolitische Entwicklungen. In seiner achtjährigen Form hat das bayerische Gymnasium den gymnasialen Qualitätsanspruch bewahrt und erfreuliche Ergebnisse erbracht. Ungeachtet dessen haben aktuelle Herausforderungen – wie z. B. die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche oder die gestiegene Bedeutung der politischen Bildung in unserer Gesellschaft – eine Weiterentwicklung des Gymnasiums notwendig gemacht. Das zusätzliche Schuljahr im neuen neunjährigen Gymnasium bietet nun die Voraussetzung, um auf diese Herausforderungen inhaltlich wie pädagogisch angemessen zu reagieren und die Qualität gymnasialer Bildung im 21. Jahrhundert zu steigern. Im Fachunterricht soll die zusätzliche Lernzeit einerseits für Vertiefung und zusätzliche Wiederholung, andererseits auch zur Behandlung zusätzlicher, d. h. neu aufzunehmender Inhalte im Sinne eines vertieften Kompetenzerwerbs genutzt werden.

Der neue LehrplanPLUS für das neunjährige Gymnasium trägt diesen Ansprüchen in besonderem Maße Rechnung. Mit der Möglichkeit, die Lernzeit individuell auf acht Jahre zu verkürzen („Überholspur“), wird zudem eine gänzlich neue Form der individuellen Förderung geschaffen, die der Verschiedenheit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Rechnung trägt. Die Einführung des neuen Gymnasiums ist somit nicht mit einer Rückkehr zum „alten G9“ gleichzusetzen. 

Die inhaltliche Ausgestaltung des neuen bayerischen Gymnasiums erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit der gymnasialen Schulfamilie (u. a. mit Landeselternvereinigung und Landesschülerrat). 

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen Antworten auf einige Fragen geben, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zum Übertritt an das (neue neunjährige) Gymnasium häufig gestellt werden. 

  1. Was ist das Ziel des bayerischen Gymnasiums?

Das bayerische Gymnasium ist der direkte Weg zur Allgemeinen Hochschulreife; die Schülerinnen und Schüler erwerben hier eine breite, vertiefte Allgemeinbildung. Als verantwortungsbewusste, reflexionsfähige junge Persönlichkeiten sind sie am Ende des gymnasialen Bildungsgangs fähig, ein Hochschulstudium bzw. eine berufliche Ausbildung aufzunehmen. Voraussetzung für diese allgemeine Studierfähigkeit ist ein hohes Qualitäts- und Anforderungsniveau. Ausschlaggebend für die Entscheidung zum Besuch eines Gymnasiums ist daher auch künftig allein die Eignung eines Kindes. 

Ein Gymnasium besuchen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Begabung, ihres breiten Interesses, ihrer Leistungsbereitschaft und ihres Leistungsvermögens in der Lage sind, die Kompetenzen aufzubauen, die sie später für ein Studium und für verantwortungsvolle berufliche Aufgaben benötigen. Beim Kompetenzerwerb zeigen sich Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums geistig besonders beweglich und fantasievoll, sie lernen schnell, gern und zielstrebig und verfügen über ein gutes Gedächtnis. Sie sind bereit, sich ausdauernd und unter verschiedenen Blickwinkeln mit Denk- und Gestaltungsaufgaben auseinanderzusetzen, und entwickeln dabei zunehmend die Fähigkeit zur Abstraktion, zu analytischem und vernetztem Denken, zu eigenständiger Problemlösung und zur zielgerichteten Zusammenarbeit in der Gruppe.

  1. Ergeben sich durch die Einführung des neuen bayerischen Gymnasiums Änderungen beim Übertritt bzw. Probeunterricht?

Nein, die bisherigen Regelungen zu Übertritt und Probeunterricht gelten unverändert weiter.

Für den Übertritt aus der Jgst. 4 einer (staatlichen oder staatlich anerkannten) Grundschule an das Gymnasium ist im Übertrittszeugnis eine Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht von mindestens 2,33 erforderlich. Durch einen erfolgreich absolvierten Probeunterricht (d. h. wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird) an der aufnehmenden Schulart kann ebenfalls die Eignung festgestellt werden. Wird der Probeunterricht nicht bestanden, können Schülerinnen und Schüler dennoch in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums (bzw. der Realschule) übertreten, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler im Probeunterricht mindestens in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben.

Nähere Informationen dazu finden sich unter:

https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertrittschulartwechsel.html

  1. Wie ist das neue bayerische Gymnasium aufgebaut?

Das neue Gymnasium umfasst künftig die Jahrgangsstufen 5 bis 13.

Es gliedert sich in die Unterstufe (Jgst. 5-7), die Mittelstufe (Jgst. 810), an deren Ende der Mittlere Schulabschluss verliehen wird, und die Oberstufe (Jgst. 11-13). Diese setzt sich aus der Einführungsphase („neue“ Jgst. 11) und der zweijährigen Qualifikationsphase („Q12/13“), an deren Ende die Abiturprüfungen stehen, zusammen.

  1. Welche Ausbildungsrichtungen gibt es am neuen bayerischen Gymnasium?

Auch am neuen bayerischen Gymnasium können die Schülerinnen und Schüler ab Jgst. 8 durch die Wahl einer Ausbildungsrichtung einen begabungs- und interessensgerechten Schwerpunkt setzen. Je nach Angebot der Schule wird es folgende Ausbildungsrichtungen geben:

  • Sprachliches Gymnasium (mit Französisch, Italienisch, Rus-sisch oder Spanisch sowie Chinesisch als dritter Fremdsprache) 
  • Humanistisches Gymnasium (mit Griechisch als dritter Fremdsprache)
  • Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (Profilset-zung in Chemie, Physik und Informatik)
  • Musisches Gymnasium (Profilsetzung im musisch-ästhetischen Bereich)
  • Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (Profilsetzung in Wirtschaftswissenschaften)
  • Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Profilsetzung in Sozi-alwissenschaften) 

Die Stundentafelentwürfe für die einzelnen Ausbildungsrichtungen finden sich auf der Homepage des Kultusministeriums unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/5360/stundentafelzum-neuen-bayerischen-gymnasium-vorgestellt.html

 

  1. Welche Fremdsprachen werden am neuen bayerischen Gymnasium angeboten – und ab welcher Jahrgangsstufe?

Auch am neuen bayerischen Gymnasium werden mindestens zwei Fremdsprachen verpflichtend erlernt. 

  • Wie bisher setzt auch am neuen bayerischen Gymnasium die erste Fremdsprache in Jgst. 5, die zweite in Jgst. 6 ein. Je nach Angebot der Schule sind dies Englisch, Latein oder Französisch. Durch den Beginn in Jgst. 6 profitiert auch die zweite Fremdsprache von der zusätzlichen Lernzeit, was vor allem in der Phase des Spracherwerbs wichtig ist. Gleichzeitig ergeben sich so gewinnbringende Synergieeffekte mit der ersten Fremdsprache.  
  • Darüber hinaus können die Schülerinnen und Schüler mit Fran-zösisch, Italienisch, Spanisch, Russisch sowie Chinesisch am Sprachlichen und Griechisch am Humanistischen Gymnasium bei Wahl dieser Ausbildungsrichtungen ab Jgst. 8 eine weitere Fremdsprache erlernen. 
  • Ab der Jgst. 11 kann die erste oder zweite Fremdsprache durch eine sog. spätbeginnende Fremdsprache (je nach Angebot der Schule) ersetzt werden. Möglich sind Chinesisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch oder Türkisch. Der Unterricht in der spätbeginnenden Fremdsprache umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Es kann die mündliche Abiturprüfung abgelegt werden. 
  1. Was ist die „Überholspur“?

Das bayerische Gymnasium ist grundsätzlich auf neun Jahre ausgelegt. Als besonderes pädagogisches Angebot wird es den Schülerinnen und Schülern jedoch ermöglicht, die Lernzeit bis zum Abitur durch das „Auslassen“ der Jahrgangsstufe 11 individuell zu verkürzen.

Zur Vorbereitung auf diese „Individuelle Lernzeitverkürzung“ werden die Schülerinnen und Schüler durch ein strukturelles Förder- und Begleitangebot in der Mittelstufe von der Schule gezielt informiert, beraten und unterstützt.

Daneben bleibt für besonders befähigte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit des Überspringens einer Jahrgangsstufe weiterhin bestehen.   

  1. Wie viel Unterricht wird in den einzelnen Jahrgangsstufen erteilt?

Wie viele Unterrichtsstunden in den einzelnen Jahrgangsstufen jeweils vorgesehen sind, ist in der sog. „Stundentafel“ des Gymnasiums festgelegt. Insgesamt belegen die Schülerinnen und Schüler im neuen Gymnasium durch das zusätzliche Schuljahr 19,5 Wochenstunden mehr als im achtjährigen Gymnasium. 

Aus Schülersicht ergibt sich folgende Stundenzahl für den Pflichtunterricht in den einzelnen Jahrgangsstufen:

 

Summe  Pflichtunterricht

Anmerkungen

Jgst. 5

30 (+1/+2)*

*In Jgst. 5 – 7 sind maximal zwei Wochenstunden Pflichtunterricht am Nachmittag (z. B. im Fach Sport) vorgesehen. An welche Jahrgangsstufe die „flexiblen Stunden“ in Klammern gebunden sind, entscheidet die einzelne Schule vor Ort – siehe unten Nr. 8.

Jgst. 6

30 (+1/+2)*

Jgst. 7

30 (+1/+2)*

Jgst. 8

30

 

Jgst. 9

31 (+0,5)**

**Basismodul zur beruflichen Orientierung als

Blockveranstaltung 

Jgst. 10

34

 

Jgst.11

32 (+2)***

***Projektseminar zur Studien- und Berufsorientierung

 

  1. Gibt es auch im neuen bayerischen Gymnasium Nachmittagsunterricht?

Im Vergleich zum achtjährigen Gymnasium findet vor allem in der Unter- und Mittelstufe weniger verpflichtender Nachmittagsunterricht statt. In der gesamten Unterstufe sind maximal zwei Wochenstunden verpflichtender Nachmittagsunterricht (z. B. im Fach Sport) vorgesehen.

Die Entscheidung über die genaue Verteilung dieser flexiblen Stunden trifft die Schule (s. Tabelle oben). Ab der Jahrgangsstufe 9 ist verpflichtender Nachmittagsunterricht die Regel.

  1. Gibt es auch im neuen bayerischen Gymnasium Intensivierungsstunden?

Ja. Intensivierungsstunden stellen ein bewährtes Instrument der individuellen Förderung dar; sie werden daher auch im neuen bayerischen Gymnasium angeboten. Intensivierungsstunden dienen in besonderem Maße der Übung, Vertiefung und Wiederholung. Drei sind verpflichtend zu belegen und in den oben unter 7. genannten Stundenzahlen bereits enthalten. Bis zu sechs weitere können freiwillig besucht werden. 

Über die Verteilung dieser Stunden auf die Fächer und Jahrgangsstufen sowie die Ausgestaltung dieser Stunden entscheidet die Schule im Rahmen ihres jeweiligen Intensivierungskonzepts. 

  1. Gibt es auch im neunjährigen Gymnasium Ganztagsangebote? Ganztagsangebote (sowohl in gebundener als auch in offener Form, je nach Angebot der Schule) können auch im neuen Gymnasium in Anspruch genommen werden.
  2. Werden neue Fächer eingeführt?

Der bewährte Fächerkanon des bayerischen Gymnasiums besteht auch im neuen Gymnasium fort. 

Allerdings wird im Zuge der gestiegenen Bedeutung der digitalen Bildung der Informatikunterricht ausgeweitet. Neu verankert werden zwei Module zur Studien- und Berufsorientierung in den Jahrgangsstufen 9 und 11. 

  1. Wie wird die „neue“ Jahrgangsstufe 11 gestaltet?

Die Jahrgangsstufe 11 bildet im neunjährigen Gymnasium die Einführungsphase der Oberstufe und bereitet auf die zweijährige Qualifikationsphase vor, an deren Ende die Abiturprüfung abgelegt wird. Daher werden hier verstärkt vorwissenschaftliche Kompetenzen (Propädeutik) erworben; fächerübergreifendes bzw. projektorientiertes Arbeiten steht im Vordergrund. 

Die Jahrgangsstufe 11 bietet ferner Raum für eine Stärkung der digitalen und politischen Bildung. Das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung (P-Seminar), das künftig in dieser Jahrgangsstufe stattfindet, lenkt den Blick der Schülerinnen und Schüler auf die Zeit nach dem Abitur. Auch die Teilnahme an Begabtenförderungsangeboten (wie z. B. „Projekt Unitag“, Frühstudium), die auf den Übergang an die Hochschule vorbereiten, liegt in dieser Jahrgangsstufe nahe. All dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der jungen Erwachsenen auf ihrem Weg in die Qualifikationsphase und zum Abitur. 

Auch eine Beurlaubung zum Schulbesuch im Ausland (ggf. unter Inanspruchnahme der Zusatzmodule der Individuellen Lernzeitverkürzung im Vorfeld) ist während der Jahrgangsstufe 11 möglich. 

  1. Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Qualifikationsphase der Oberstufe, d. h. die beiden Jahrgangsstufen vor dem Abitur?

Die Lernzeitdauer am Gymnasium hat auf die Gestaltung der Qualifikationsphase der Oberstufe keinen Einfluss. Deshalb ist mit dem neuen bayerischen Gymnasium auch keine Rückkehr zur Oberstufe des „alten G9“ verbunden. 

Dennoch soll die derzeitige Qualifikationsphase im Rahmen der Bestimmungen der Kultusministerkonferenz (KMK) weiterentwickelt werden. Dabei soll geprüft werden, wie die individuellen Interessen und Begabungen der Schülerinnen und Schüler bei der Fächerbelegung im Sinne einer Profilbildung stärker berücksichtigt werden können als bisher. 

  1. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Allgemeine Informationen zum bayerischen Gymnasium wie auch zum Thema „Übertritt“ finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter 

Für weitere Auskünfte und Informationen bitten wir Sie, sich