Der Elternbeirat des Gymnasiums München Moosach

Gemeinsam • Menschlich • Mutig

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Liebe Eltern am Gymnasium München Moosach,

vom 23.10.2023 bis 27.10.2023 wurde der Elternbeirat am GMM neu gewählt. Alle gewählten Mitglieder und deren Funktionen findet ihr unter Mitglieder.

Der Elternbeirat …

  • ist das zentrale Bindeglied zwischen Schule, Eltern und Kinder.
  • vertritt die Interessen der Eltern in verschiedenen Gremien wie dem
    Schulforum oder der Schulentwicklung.
  • begrüßt alle neuen Schüler:innen und Eltern am ersten Schultag.
  • organisiert den Verkauf der umweltfreundlichen Soisi‐Hefte.
  • hilft den Klassenelternsprechern, wenn es mal hakt.
  • veranstaltet Vorträge und Workshops (wie z. B. den Medienworkshop).
  • ist euer erster Ansprechpartner, wenn ihr oder eure Kinder Fragen haben.
  • finanziert verschiedene Ausflüge und Veranstaltungen (wie z. B. die SMVFahrt
    oder Anträge von Familien, die finanzielle Unterstützung benötigen).
  • bewirtet die Gäste am GMM bei Konzerten, Theateraufführungen etc.
  • kümmert sich um das leibliche Wohl bei der Verleihung der Abiturzeugnisse.
  • richtet das jährliche Schulfest aus.
  • steht in direktem Kontakt mit der Schulleitung.
    Damit der EB all dies und vielleicht noch mehr in den nächsten 2 Jahren leisten
    kann, braucht es Eltern, die unterstützen; egal, wer welche Fähigkeiten hat und
    wer wie viel Zeit investieren kann.

Infos erhaltet ihr über unser Kontaktformular.

Hier die Topthemen.

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„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule;(…) Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.“ (BayEUG Art. 65)

Aufgaben des Elternbeirates sind unter anderem:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen;
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen;
  • im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  • im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen;“

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Elternbeirats finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Ministeriums für Kultus und Bildung, Wissenschaft und Kunst:

http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html