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Erholung in Familienferienstätten zu bezahlbaren Preisen

Bis zum 31. Dezember 2022 unterstützte das Bundesfamilienministerium Familien, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dabei einen Familienurlaub in einer Familienerholungseinrichtung zu machen. Bezuschusst wurden für einen Aufenthalt von bis zu einer Woche die Übernachtungs– und Verpflegungskosten.

Urlaub zu günstigen Preisen machen

Urlaub zu familienfreundlichen Preisen bieten die gemeinnützigen Familienferienstätten aber auch nach der „Corona-Auszeit“. Die bundesweit über 80 Familienferienstätten der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung finden sich in den schönsten Ferienregionen Deutschlands – Unterkünfte am Meer, in den Bergen oder im Wald bieten Raum für Abenteuer, Spaß und Erholung für die ganze Familie. Die Familienferienstätten sind auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten und bieten neben Unterkunft und Verpflegung vielfältige Freizeitaktivitäten, pädagogische Angebote und Kinderbetreuung.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien in belastenden Familiensituationen, zum Beispiel an Familien mit kleinerem Einkommen oder Alleinerziehende. Je nach Bundesland und Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte zu erhalten oder von vergünstigten Preisen zu profitieren. Viele Familienferienstätten eignen sich zudem für Aufenthalte von Menschen mit Behinderung oder von pflegebedürftigen Menschen.

Weitere Informationen zu den Familienferienstätten, Zuschüssen und Vergünstigungen erhalten Sie bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien