EBRgesamt

Bitte zögern Sie daher nicht, wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben. Wir sind gern für Sie da.

"Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule;(...) Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit." (BayEUG Art. 65)

Aufgaben des Elternbeirates sind unter anderem:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen;
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag das Einvernehmen herzustellen;
  • im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen,
  • im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen;"

Weitere Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Elternbeirats finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Ministeriums für Kultus und Bildung, Wissenschaft und Kunst:

http://www.km.bayern.de/eltern/schule-und-mehr/elternbeirat.html

 

 


Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.